- Vertragsabschluß:
Der Vertrag zwischen Anton Kronberger (im Folgenden: Karaoke-Fun) und dem Auftraggeber kommt ausschliesslich durch eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung (auch per eMail oder Telefax) zustande. Der Kunde erhält von Karaoke-Fun eine Auftragsbestätigung. Karaoke-Fun hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Änderungen erteilter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Karaoke-Fun bestätigt worden sind.
- Für eine optimale Darbietung wird für die Technik mindestens eine Fläche von 1,5 m² benötigt. Es muss ein Tisch mit einer Mindestlänge von 100 cm sowie 1 Stuhl bereit stehen, mindestens 1 Stromanschluss muss sich in unmittelbarer Nähe befinden.
- Bezahlung:
Es gilt die für die Karaokeveranstaltung vereinbarte Gage. Die Bezahlung der vereinbarten Gage wird über eine Rechnung erfolgen die 5 Tage nach erhalt zu bezahlen ist. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Verköstigung von Karaoke-Fun. Im Preis sind alle Spesen beinhaltet, soweit nicht Anderes vereinbart wird. Der Veranstalter ist für die ev. Zahlung sonstiger Spesen, Gebühren und Steuern alleine verantwortlich und verpflichtet, für die Karaokeveranstaltung die Kosten für die Urheberrechte zu erwerben (Österreich AKM, Deutschland GEMA etc.) sowie allfällig erforderliche behördliche und/oder außerbehördliche Genehmigungen einzuholen oder Anmeldungen vorzunehmen.
- Storno und Rücktrittsrecht:
a) Karaoke-Fun behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss Aufträge aus Gründen abzulehnen, die für Karaoke-Fun eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beauftragung und/oder die Leistungserbringung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt oder aufgrund der Begebenheiten nicht möglich ist (z.B. wenn seine Gesundheit oder seine Gerätschaften gefährdet sind).
b) Stornogebühren für den Veranstalter: Nach Vertragsabschluss bis 2 Wochen vor der Karaokeveranstaltung 50%, danach 100% der vereinbarten Gage. Karaoke-Fun ist berechtigt im Falle von Krankheit oder sonstigen Verhinderungen einen Ersatz zu den gleichen Bedingungen zu stellen.
- Grundsätzliches:
a) Bei Karaokeveranstaltungen ist eine Reklamation unmittelbar, sofort während der Veranstaltung notwendig, damit entsprechende Korrekturen gemacht werden können. Eine Reklamation erst am Ende der Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Minderung der vereinbarten Gage. Der Veranstalter ist über die Art und Weise der dargebrachten Musik und Leistung informiert.
b) Bei OPEN END Veranstaltungen behält sich Karaoke-Fun das Recht vor, selbst nach besten Wissen und Gewissen über den Zeitpunkt des Endes der Veranstaltung zu entscheiden. Für Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet Karaoke-Fun nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und Vertreter von Karaoke-Fun. In allen anderen Fällen haftet Karaoke-Fun nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Schadensersatz ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
c) Der Veranstalter sichert Karaoke-Fun einen Parkplatz, den Zugang ab 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sowie einen Soundcheck ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn zu. Davon abweichende Zeiten sind mit Karaoke-Fun rechtzeitig abzusprechen.
d) Der Veranstalter erklärt, dass er für die Veranstaltung ausreichend versichert ist. Die für die Durchführung von Veranstaltungen notwendige Veranstaltungshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Veranstalter auf eigene Kosten abzuschließen.
e) Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit von Karaoke-Fun sowie für dessen in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Gerätschaften während des Aufenthalts am Veranstaltungsort. Für Schäden durch mangelhaft oder nicht durchgeführte Anweisungen sowie durch indirekten Blitzschlag, Vandalismus oder unsachgemäße Bedienung durch Personal des Veranstalters haftet der Veranstalter Karaoke-Fun gegenüber ebenso wie für Schäden, welche von Veranstaltungsbesuchern hervorgerufen werden.